Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Vorbemerkungen:
Wir verkaufen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Vom Besteller
vorgeschriebene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit
den nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung
übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
Lieferzeit:
Die Lieferzeit rechnet vom Empfang der endgültig geklärten Bestellung in unserem
Betrieb (als Tage gelten nur Arbeitstage).
Bei Lieferverzug kann der Besteller nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Bei Lieferverzögerungen, die wir (oder der Lieferant) weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig verschuldet haben, insbesondere soweit sie auf höhere Gewalt,
Transportverzögerung, Betriebsstörung etc. beruhen, können
Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.
Zu Teillieferungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind wir berechtigt,
sofern der Besteller nicht Unzumutbarkeit geltend macht.
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt ab Werk Worms, Frachtkosten und Transportversicherung
gehen zu Lasten des Bestellers.
Verpackungskosten:
Die normale Verpackung wird nicht berechnet. Bei besonderer Verpackung in Kisten
oder Verschlägen werden die Selbstkosten berechnet und bei frachtfreier
Rücksendung zwei Drittel des Betrages gutgeschrieben. Exportkosten werden voll
in Rechnung gestellt und können nicht zurückgenommen werden.
Mängelrügen:
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Übergabe der Sache
gerügt werden. Bei Transportschäden hat der Besteller eine Tatbestandsaufnahme
durch den Beförderer (Bahn, Spediteur, etc.) innerhalb der für das
Transportgewerbe geltenden Frist zu veranlassen und dem Verkäufer vorzulegen.
Ohne Vorlage einer Tatbestandsaufnahme kann keine Ersatzlieferung erfolgen. Wird
innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum eine berechtigt Mangelrüge erhoben,
gewähren wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Preisminderung verlangen. Weitere
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Vereinbarungen:
Mündliche, telefonische oder telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind 21 Tage nach Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig.
Überschreitet der Besteller diese Frist, so hat er die uns entstehenden Zinsaufwendungen (mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen) zu ersetzen.
Alle Preise gelten ab Herstellerwerk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Eigentumsvorbehalt:
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.
Dies gilt auch dann, wenn die Ware zum Weiterverkauf geliefert wurde. Bei einem
Weiterverkauf gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten. Die Gefahr der
Abnutzung oder Beschädigung trägt der Besteller, Akzepte, Wechsel und Schecks
gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist,
Worms.
Leistungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers; bei Lieferung ab
Herstellerwerk (Versendungskauf) geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald
die Ware dem Spediteur oder sonst auf Ausführung der Beförderung bestimmten
Personen übergeben wurde. Versendungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten
Rechtsgeschäftes nicht.
Dem Besteller ist bekannt, dass seine Daten EDV-mäßig gespeichert werden. Es
gilt ausschließlich Deutsches Recht.