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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Vorbemerkungen:
Wir verkaufen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Vom Besteller vorgeschriebene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.

Lieferzeit:
Die Lieferzeit rechnet vom Empfang der endgültig geklärten Bestellung in unserem Betrieb (als Tage gelten nur Arbeitstage).

Bei Lieferverzug kann der Besteller nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Bei Lieferverzögerungen, die wir (oder der Lieferant) weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet haben, insbesondere soweit sie auf höhere Gewalt, Transportverzögerung, Betriebsstörung etc. beruhen, können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.

Zu Teillieferungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, sind wir berechtigt, sofern der Besteller nicht Unzumutbarkeit geltend macht.

Lieferung:
Die Lieferung erfolgt ab Werk Worms, Frachtkosten und Transportversicherung gehen zu Lasten des Bestellers.

Verpackungskosten:
Die normale Verpackung wird nicht berechnet. Bei besonderer Verpackung in Kisten oder Verschlägen werden die Selbstkosten berechnet und bei frachtfreier Rücksendung zwei Drittel des Betrages gutgeschrieben. Exportkosten werden voll in Rechnung gestellt und können nicht zurückgenommen werden.

Mängelrügen:
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Übergabe der Sache gerügt werden. Bei Transportschäden hat der Besteller eine Tatbestandsaufnahme durch den Beförderer (Bahn, Spediteur, etc.) innerhalb der für das Transportgewerbe geltenden Frist zu veranlassen und dem Verkäufer vorzulegen. Ohne Vorlage einer Tatbestandsaufnahme kann keine Ersatzlieferung erfolgen. Wird innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum eine berechtigt Mangelrüge erhoben, gewähren wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Preisminderung verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Vereinbarungen:
Mündliche, telefonische oder telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind 21 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Überschreitet der Besteller diese Frist, so hat er die uns entstehenden Zinsaufwendungen (mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen) zu ersetzen.

Alle Preise gelten ab Herstellerwerk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt:
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zum Weiterverkauf geliefert wurde. Bei einem Weiterverkauf gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten. Die Gefahr der Abnutzung oder Beschädigung trägt der Besteller, Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Worms.

Leistungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers; bei Lieferung ab Herstellerwerk (Versendungskauf) geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Spediteur oder sonst auf Ausführung der Beförderung bestimmten Personen übergeben wurde. Versendungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und  des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

Dem Besteller ist bekannt, dass seine Daten EDV-mäßig gespeichert werden. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.